Erbrecht

Frau Rechtsanwältin Ruth Mundanjohl hat langjährige Erfahrungen als Referentin auf dem Gebiet des Erbrechts. Sowohl Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen als auch sonstige Unternehmen organisieren regelmäßig Veranstaltungen zur Fortbildung ihrer Mitarbeiter und Information ihrer Kunden. So werden die Mitarbeiter im Kontakt mit dem Kunden für die Rechtsfolgen sensibilisiert, die mit einem Todesfall, egal ob im geschäftlichen oder privaten Bereich, einhergehen.

Banken nutzen den Vortrag „Erben und Vererben“, um ihre eigenen Produkte vorzustellen und für den Kunden interessante Gestaltungen aufzuzeigen (Gründung von Stiftungen, Testamentsvollstreckungen usw.).

Frau Rechtsanwältin Ruth Mundanjohl hat sich insbesondere auch auf dem Gebiet der Gestaltung von sogenannten Behindertentestamenten spezialisiert, die nicht nur vor dem Zugriff der Sozialbehörde auf das vom behinderten Kind ererbte Vermögen schützen sollen, sondern darüber hinaus der Steigerung der Lebensqualität des behinderten Kindes nach dem Tode eines Elternteils dienen. Insoweit veranstalten Behinderten-Organisationen regelmäßig Vortragsveranstaltungen, die sich diesem Thema widmen.

Letztlich werden von vielen Organisationen Vorträge zum Thema „Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen“ gebucht, um Mitglieder / Kunden über lebzeitige Vorsorgeregelungen aufzuklären.

Sollten Sie Interesse an einem solchen Vortrag, der kostenlos von Frau Rechtsanwältin Ruth Mundanjohl angeboten wird, haben, so setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

 

Zuständig für die Planung des Seminars ist:

Rechtsanwältin
Ruth Mundanjohl