Rechtsgebiete

Privates Baurecht

Schwerpunkte des privaten Baurechts sind Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Erstellung von Gebäuden und Eigentumswohnungen. Hier werden durch anwaltliche Rechtsberatung bereits zu einem früheren Zeitpunkt Fehler vermieden, die zu großen finanziellen Nachteilen führen können. Auch zur rechtlichen Behandlung von Planungs-, Bauleitungs- und Bauausführungsfehlern ist zur Vermeidung langwieriger Streitigkeiten frühzeitig anwaltlicher Rat erforderlich.

In diesem Bereich beraten wir auch zu Fragen des Architekten- und Ingenieurhonorars, sowie zur ordnungsgemäßen Abrechnung erbrachter Bauleistungen.

Typische Arbeitsgebiete

  • Kauf-/Bauvertrag zur Erstellung schlüsselfertiger Bauvorhaben
  • Generalunternehmerverträge
  • Abwicklung von Bauvorhaben, z.B. Gewährleistungs- und Haftungsfragen, Sicherung baurechtlicher Ansprüche
  • Werklohn- und Architekten-Honoraransprüche

Ihre Ansprechpartner zum Thema Privates Baurecht

Rechtsanwalt
Manfred Amann


Rechtsanwalt
Prof. Dr. Martin Jungraithmayr