Rechtsgebiete
Privates Baurecht
Schwerpunkte des privaten Baurechts sind Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Erstellung von Gebäuden und Eigentumswohnungen. Hier werden durch anwaltliche Rechtsberatung bereits zu einem früheren Zeitpunkt Fehler vermieden, die zu großen finanziellen Nachteilen führen können. Auch zur rechtlichen Behandlung von Planungs-, Bauleitungs- und Bauausführungsfehlern ist zur Vermeidung langwieriger Streitigkeiten frühzeitig anwaltlicher Rat erforderlich.
In diesem Bereich beraten wir auch zu Fragen des Architekten- und Ingenieurhonorars, sowie zur ordnungsgemäßen Abrechnung erbrachter Bauleistungen.
Typische Arbeitsgebiete
- Kauf-/Bauvertrag zur Erstellung schlüsselfertiger Bauvorhaben
- Generalunternehmerverträge
- Abwicklung von Bauvorhaben, z.B. Gewährleistungs- und Haftungsfragen, Sicherung baurechtlicher Ansprüche
- Werklohn- und Architekten-Honoraransprüche
Ihre Ansprechpartner zum Thema Privates Baurecht
Rechtsanwalt
Manfred Amann
Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht
0621 418 88-88
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Martin Jungraithmayr
Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
0621 418 88-88