Rechtsgebiete

Handelsrecht

Handelsrecht ist ein Sonderrecht für Kaufleute. Wir befassen uns mit Rechtsangelegenheiten, die in Wirtschaftsunternehmen und bei Einzelkaufleuten anfallen. Dabei arbeiten wir sowohl mit Geschäftsleitungen aber auch deren Rechtsabteilungen zusammen.

Typische Arbeitsgebiete:

  • Gesellschaftsrechtliche Fragestellungen
  • Beratung und Gestaltung von im Unternehmen erforderlichen Verträgen, auch Vertriebs-, Dienstleistungs- und Werkverträge
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit, z. B. Gewährleistungs-, Vergütungs- und Haftungsstreitigkeiten
  • Handelsvertreterrecht, z.B. Vertragsgestaltung, Ausgleichsansprüche, Wettbewerbsverbote, Provisionsansprüche
  • Vertriebshändler- und Franchiserecht, Kommissionsgeschäfte
  • Wettbewerbsrechtliche Probleme nach dem Gesetz über unlauteren Wettbewerb, Firmennamen und markenrechtliche Streitigkeiten

Ihre Ansprechpartner zum Thema Handelsrecht

Rechtsanwalt
Dr. Jörg Meister


Rechtsanwalt
Manfred Amann


Rechtsanwalt
Prof. Dr. Martin Jungraithmayr