Rechtsgebiete
Erbrecht - Unternehmensnachfolge
Bei der Übertragung von Unternehmen auf die nächste Generation spielen neben erbrechtlichen Fragestellungen auch gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten eine wichtige Rolle. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Nachfolge im Unternehmen unter Berücksichtigung Ihrer eigenen Absicherung im Alter zu planen und zu gestalten.
Wichtig ist dabei, Ihre letztwillige Verfügung als Unternehmer/in optimal auf die gesellschaftsrechtlichen Regelungen abzustimmen und den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben entsprechend zu gestalten sowie eine steuerrechtliche Optimierung zu erreichen.
Sowohl erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche als auch einkommensteuerrechtliche Konsequenzen sind dabei zu beachten.
In Kooperation mit Steuerberatern unterstützen wir Sie in allen steuerrechtlichen Fragestellungen.
Familiäre und soziale Aspekte haben wir dabei stets im Blick. Auch die Möglichkeit einer schrittweisen Übertragung kann erwogen werden.
Typische Arbeitsgebiete:
- Ehegattentestamente
- Spezielle Testamente, wie z.B. Geschiedenentestamente, Überschuldungstestamente, Behindertentestamente
- Erbauseinandersetzungen
- Pflichtteilstreitigkeiten
- Testamentsvollstreckungen
- Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügung
- vorweggenommene Erbfolgeregelung
Ihre Ansprechpartner zum Thema Unternehmensnachfolge
Rechtsanwältin
Nadine Rumland-Gelzhäuser
Rechtsanwältin, zugleich Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht
0621 418 88-88