Rechtsgebiete
Erbrecht - Testamentsvollstreckung
Welche Folgen hat die Anordnung einer Testamentsvollstreckung?
Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in einem Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser die Verwaltung des von ihm hinterlassenen Vermögens und dessen Verteilung unter den Erben (Erbauseinandersetzung) statt diesen selbst einer von ihm ausgewählten Vertrauensperson oder einem von einem Dritten (z. B. dem Nachlassgericht) zu bestimmenden Testamentsvollstrecker übertragen. In diesem Fall ist allein der Testamentsvollstrecker befugt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und darüber zu verfügen, wodurch die Rechtsstellung der Erben erheblich geschwächt wird. Diese haben lediglich die Befugnis, die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben des Testamentsvollstreckers zu kontrollieren und können von diesem unter anderem die Vorlage eines Nachlassverzeichnisses sowie Auskunft und Rechnungslegung verlangen.
Wann ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll?
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann sinnvoll sein, wenn Streit unter den Erben abzusehen ist und vermieden werden soll oder wenn die Befürchtung besteht, dass die Erben die sonstigen testamentarischen Anordnungen des Erblassers und damit dessen Willen übergehen könnten. Sie kann aber auch zur Entlastung der Erben erfolgen, die sich ansonsten selbst um die – unter Umständen sehr zeitaufwändige – Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses kümmern müssen. Zwingend ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung beim Behindertentestament, da hierdurch das einem behinderten Kind hinterlassene Vermögen vor dem Zugriff der Sozialbehörden geschützt wird.
Typische Arbeitsgebiete:
- Ehegattentestamente
- Spezielle Testamente, wie z.B. Geschiedenentestamente, Überschuldungstestamente, Behindertentestamente
- Erbauseinandersetzungen
- Pflichtteilstreitigkeiten
- Testamentsvollstreckungen
- Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügung
- vorweggenommene Erbfolgeregelung
Ihre Ansprechpartner zum Thema Erbrecht
Rechtsanwältin
Ruth Mundanjohl
Rechtsanwältin, zugleich Fachanwältin für Erbrecht.
0621 418 88-88
Rechtsanwältin
Nadine Rumland-Gelzhäuser
Rechtsanwältin, zugleich Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht
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Dr. Jörg Meister
Rechtsanwalt, bis 2023 zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
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Rechtsanwalt
Prof. Dr. Martin Jungraithmayr
Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
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