Rechtsgebiete
Erbrecht - Testamente in besonderen Lebenslagen
Geschiedenentestament
Sind im Fall einer Scheidung gemeinsame Kinder vorhanden, soll regelmäßig verhindert werden, dass der geschiedene Ehepartner auf dem Umweg über die Kinder im Erbfall Zugriff auf das Nachlassvermögen erhält. Stirbt ein Elternteil, erhält bei Minderjährigkeit eines Kindes der überlebende Elternteil in der Regel das alleinige Sorgerecht und damit auch das Recht zur Verwaltung des dem Kind hinterlassenen Vermögens. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Kind vor dem überlebenden Elternteil stirbt, der auf diese Art das Vermögen seines geschiedenen Ehepartners erbt. Ebenso bedarf es eines Testaments, wenn Ehepartner zwar getrennt, aber noch nicht geschieden sind, um zu verhindern, dass der Noch-Ehegatte gesetzlicher Erbe wird.
Überschuldungstestament
Ein Testament ist auch dann erforderlich, wenn ein Kind oder Ehepartner des Erblassers überschuldet ist, um zu verhindern, dass die Gläubiger auf das hinterlassene Vermögen zugreifen.
Behindertentestament
Ein Behindertentestament erfüllt mehrere Zwecke: Es ermöglicht Eltern eines behinderten Kindes, im Fall ihres Todes den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das dem behinderten Kind vererbte Vermögen zu verhindern, auch wenn für das Kind weiterhin Sozialleistungen erbracht werden. Zugleich können dem behinderten Kind Vorteile verschafft werden, die seine Lebensqualität nach dem Erbfall gegenüber dem Sozialhilfestandard deutlich verbessern. Ein weiteres Ziel liegt regelmäßig darin, das nach dem Tod des behinderten Kindes noch vorhandene Vermögen anderen Familienangehörigen (z. B. Geschwistern oder deren Nachkommen), Behinderteneinrichtungen oder sonstigen Organisationen zukommen zu lassen.
Was können wir für Sie als Eltern oder Ehepartner tun?
Wir klären mit Ihnen bei Bedarf, ob die Errichtung eines Geschiedenen-, Überschuldungs- oder Behindertentestaments für Sie sinnvoll ist. Wir stellen Ihnen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zur Erreichung Ihrer persönlichen Ziele vor, beraten Sie bei deren Auswahl und formulieren das für Sie passende Testament. Sie profitieren hierbei von unserer langjährigen Erfahrung.
Typische Arbeitsgebiete:
- Ehegattentestamente
- Spezielle Testamente, wie z.B. Geschiedenentestamente, Überschuldungstestamente, Behindertentestamente
- Erbauseinandersetzungen
- Pflichtteilstreitigkeiten
- Testamentsvollstreckungen
- Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügung
- vorweggenommene Erbfolgeregelung
Ihre Ansprechpartner zum Thema Erbrecht
Rechtsanwältin
Ruth Mundanjohl
Rechtsanwältin, zugleich Fachanwältin für Erbrecht.
0621 418 88-88
Rechtsanwältin
Nadine Rumland-Gelzhäuser
Rechtsanwältin, zugleich Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht
0621 418 88-88
Rechtsanwalt
Dr. Jörg Meister
Rechtsanwalt, bis 2023 zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
0621 418 88-88
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Martin Jungraithmayr
Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
0621 418 88-88