Rechtsgebiete

Erbrecht - Testament

Was ist ein Testament?
Das vom Gesetz auch als „letztwillige Verfügung“ bezeichnete Testament ist die schriftliche Erklärung einer oder mehrerer Personen (Erblasser) darüber, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tod geschehen soll. Diese Erklärung muss entweder handschriftlich verfasst und unterschrieben oder notariell beurkundet werden.

Was kann in einem Testament geregelt werden?
Ein Testament kann – ebenso wie ein Erbvertrag – unterschiedliche Anordnungen enthalten, die wie das Testament selbst Verfügungen genannt werden. Typischerweise werden in einem Testament ein oder mehrere Erben benannt, die im Todesfall das gesamte vorhandene Vermögen, den Nachlass, erhalten. Alternativ oder zusätzlich kann bestimmt werden, dass einzelne Gegenstände oder Rechte bestimmten Personen oder Organisationen zugewiesen werden sollen, die nicht Erbe sein müssen (Vermächtnis, Teilungsanordnung). Zudem können konkrete Pflichten des oder der Bedachten (Auflagen) festgelegt oder zur Erfüllung der Verfügungen eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden.

In welchen Fällen sollte ich ein Testament errichten?
Beim Tod eines Menschen, der zu Lebzeiten kein wirksames Testament errichtet oder einen Erbvertrag geschlossen hat, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Danach werden in erster Linie sowohl Ihre Kinder als auch Ihr Ehepartner gemeinsam Erben. Wenn Sie dies als ungerecht empfinden oder aus anderen Gründen vermeiden möchten, sollten Sie ein Testament errichten. Eine besondere Testamentsgestaltung, in der ein Abweichen von der gesetzlichen Erbfolge gewünscht ist, ist das gemeinschaftliche Testament unter Ehegatten, darunter das „Berliner Testament“. Konkrete und klare testamentarische Regelungen können zudem Streit zwischen Ihren Angehörigen vermeiden oder zumindest vorbeugen. In bestimmten Lebenssituationen ist die Errichtung eines Testaments sogar unumgänglich, um zu verhindern, dass das Vermögen Personen zukommt, die entweder zum Erblasser in keiner Beziehung (mehr) stehen oder ungewünscht Zugriff auf den Nachlass nehmen. Zu solchen Testamenten in besonderen Lebenslagen zählen das Geschiedenentestament, das Überschuldungstestament und das Behindertentestament.

Testamentsauslegung
Ist beim Tod eines nahestehenden Menschen ein Testament vorhanden, bereitet häufig die Frage Schwierigkeiten, was genau der oder die Verstorbene mit bestimmten Formulierungen im Testament gemeint und welche konkreten Vorstellungen er oder sie damit verbunden hat. So kann bereits unklar sein, wer überhaupt Erbe geworden ist. Diese und andere Unklarheiten beruhen in der Regel darauf, dass das Testament ohne vorherige rechtliche Beratung formuliert und errichtet worden ist. Liegt der Zeitpunkt der Testamentserrichtung länger zurück, kann es zudem vorkommen, dass sich seitdem bestimmte wesentliche Umstände geändert haben, die im Testament noch nicht berücksichtigt werden konnten. In allen diesen Fällen ist eine (gegebenenfalls ergänzende) Auslegung des Testaments erforderlich. Ziel der Auslegung ist es, den Willen des oder der Verstorbenen möglichst zuverlässig zu ermitteln und diesem Willen so weit wie möglich zur Umsetzung zu verhelfen.

Testamentsanfechtung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Testament angefochten werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich der oder die Verstorbene bei Errichtung des Testamens über etwas geirrt und dies den Testamentsinhalt maßgeblich beeinflusst hat. Durch die Anfechtung wird das Testament unwirksam und entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung mehr.

Unsere Testamentsberatung
Möchten Sie ein Testament errichten oder sich über die Möglichkeiten informieren, die ein Testament Ihnen bietet? Wir helfen Ihnen dabei, bei der Vielzahl an unterschiedlichen Gestaltungen den Überblick zu gewinnen und die Lösung zu finden, die Ihren Vorstellungen am besten gerecht wird. Gerne überprüfen wir auch den Inhalt Ihres Testaments.
Ist ein Erbfall bereits eingetreten und zwischen Ihnen und anderen Angehörigen besteht Uneinigkeit oder Streit über den Testamentsinhalt, unterstützen wir Sie bei der Ermittlung Ihrer eigenen Rechtsposition und vertreten sowohl außergerichtlich als auch bei Bedarf gerichtlich Ihre Interessen.

Typische Arbeitsgebiete:

  • Ehegattentestamente
  • Spezielle Testamente, wie z.B. Geschiedenentestamente, Überschuldungstestamente, Behindertentestamente
  • Erbauseinandersetzungen
  • Pflichtteilstreitigkeiten
  • Testamentsvollstreckungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügung
  • vorweggenommene Erbfolgeregelung

Ihre Ansprechpartner zum Thema Erbrecht

Rechtsanwältin
Ruth Mundanjohl


Rechtsanwältin
Nadine Rumland-Gelzhäuser


Rechtsanwalt
Dr. Jörg Meister


Rechtsanwalt
Prof. Dr. Martin Jungraithmayr