Rechtsgebiete
Erbrecht - Gesetzliche Erbfolge
Wer wird gesetzlicher Erbe?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, wer beim Tod eines Menschen dessen Vermögen erbt, wenn der oder die Verstorbene dies nicht zu Lebzeiten in einem wirksamen Testament oder Erbvertrag selbst bestimmt hat. Die gesetzliche Erbfolge tritt auch dann ein, wenn ein Testament wirksam angefochten wurde oder der darin bestimmte Erbe seine Erbschaft ausgeschlagen hat. In allen diesen Fällen erben zum einen die Kinder zu gleichen Teilen. Gibt es keine Kinder, kommen stattdessen Enkel, Eltern, Geschwister oder weitere Verwandte zum Zug. Daneben erhält der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner einen Erbteil, der in den häufigsten Fällen die Hälfte des hinterlassenen Vermögens (Nachlass) umfasst.
Wie groß ist mein Erbteil?
Gibt es mehrere Erben, ist die Ermittlung der Höhe der einzelnen Erbteile nicht immer ganz unkompliziert. Sie hängt nicht nur von der Anzahl der Miterben ab, sondern richtet sich darüber hinaus sowohl nach deren Verwandtschaftsgrad als auch nach dem Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft), in dem der Verstorbene und sein überlebender Ehe- oder Lebenspartner gelebt haben.
Ermittlung Ihres Erbteils
Sind Sie sich unsicher oder wissen nicht, ob Sie gesetzlicher Erbe geworden sind oder wieviel sie geerbt haben? Wir geben Ihnen die benötigten Auskünfte und berechnen die Höhe der einzelnen Erbteile.
Typische Arbeitsgebiete:
- Ehegattentestamente
- Spezielle Testamente, wie z.B. Geschiedenentestamente, Überschuldungstestamente, Behindertentestamente
- Erbauseinandersetzungen
- Pflichtteilstreitigkeiten
- Testamentsvollstreckungen
- Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügung
- vorweggenommene Erbfolgeregelung
Ihre Ansprechpartner zum Thema Erbrecht
Rechtsanwältin
Ruth Mundanjohl
Rechtsanwältin, zugleich Fachanwältin für Erbrecht.
0621 418 88-88
Rechtsanwältin
Nadine Rumland-Gelzhäuser
Rechtsanwältin, zugleich Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht
0621 418 88-88
Rechtsanwalt
Dr. Jörg Meister
Rechtsanwalt, bis 2023 zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
0621 418 88-88
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Martin Jungraithmayr
Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
0621 418 88-88