Rechtsgebiete

Erbrecht - Gesetzliche Erbfolge

Wer wird gesetzlicher Erbe?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, wer beim Tod eines Menschen dessen Vermögen erbt, wenn der oder die Verstorbene dies nicht zu Lebzeiten in einem wirksamen Testament oder Erbvertrag selbst bestimmt hat. Die gesetzliche Erbfolge tritt auch dann ein, wenn ein Testament wirksam angefochten wurde oder der darin bestimmte Erbe seine Erbschaft ausgeschlagen hat. In allen diesen Fällen erben zum einen die Kinder zu gleichen Teilen. Gibt es keine Kinder, kommen stattdessen Enkel, Eltern, Geschwister oder weitere Verwandte zum Zug. Daneben erhält der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner einen Erbteil, der in den häufigsten Fällen die Hälfte des hinterlassenen Vermögens (Nachlass) umfasst.

Wie groß ist mein Erbteil?
Gibt es mehrere Erben, ist die Ermittlung der Höhe der einzelnen Erbteile nicht immer ganz unkompliziert. Sie hängt nicht nur von der Anzahl der Miterben ab, sondern richtet sich darüber hinaus sowohl nach deren Verwandtschaftsgrad als auch nach dem Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft), in dem der Verstorbene und sein überlebender Ehe- oder Lebenspartner gelebt haben.

Ermittlung Ihres Erbteils
Sind Sie sich unsicher oder wissen nicht, ob Sie gesetzlicher Erbe geworden sind oder wieviel sie geerbt haben? Wir geben Ihnen die benötigten Auskünfte und berechnen die Höhe der einzelnen Erbteile.

Typische Arbeitsgebiete:

  • Ehegattentestamente
  • Spezielle Testamente, wie z.B. Geschiedenentestamente, Überschuldungstestamente, Behindertentestamente
  • Erbauseinandersetzungen
  • Pflichtteilstreitigkeiten
  • Testamentsvollstreckungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügung
  • vorweggenommene Erbfolgeregelung

Ihre Ansprechpartner zum Thema Erbrecht

Rechtsanwältin
Ruth Mundanjohl


Rechtsanwältin
Nadine Rumland-Gelzhäuser


Rechtsanwalt
Dr. Jörg Meister


Rechtsanwalt
Prof. Dr. Martin Jungraithmayr