Rechtsgebiete
Erbrecht - Erbvertrag
Was ist Inhalt und Zweck eines Erbvertrags?
Ebenso wie ein Testament bietet ein Erbvertrag die Möglichkeit, abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod passieren soll. Auch in einem Erbvertrag kann daher unter anderem bestimmt werden, wer Erbe wird, wer einzelne konkrete Gegenstände aus dem Nachlass erhalten soll und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen. Der Erbvertrag bedarf allerdings zwingend der notariellen Beurkundung.
Worin besteht der Unterschied eines Erbvertrags zu einem Testament?
Im Unterschied zum Testament sind an einem Erbvertrag immer mehrere Personen beteiligt. Der Inhalt des Erbvertrags kann deshalb später nicht mehr ohne Weiteres geändert werden und verschafft dadurch dem oder den Begünstigten anders als ein Testament schon vor Eintritt des Todesfalls Sicherheit. Dafür kann (muss aber nicht) eine Gegenleistung des oder der Begünstigten vereinbart werden. Im Gegensatz zum gemeinschaftlichen Ehegattentestament kann ein Erbvertrag auch von nicht verheirateten Personen oder gar Fremden geschlossen werden.
Unsere Beratung zum Thema „Erbvertrag“
Wir besprechen mit Ihnen die Vor- und Nachteile eines Erbvertrags, erstellen für Sie auf Wunsch einen Vertragsentwurf oder prüfen den Inhalt des von Ihnen formulierten Vertrags.
Typische Arbeitsgebiete:
- Ehegattentestamente
- Spezielle Testamente, wie z.B. Geschiedenentestamente, Überschuldungstestamente, Behindertentestamente
- Erbauseinandersetzungen
- Pflichtteilstreitigkeiten
- Testamentsvollstreckungen
- Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügung
- vorweggenommene Erbfolgeregelung
Ihre Ansprechpartner zum Thema Erbrecht
Rechtsanwältin
Ruth Mundanjohl
Rechtsanwältin, zugleich Fachanwältin für Erbrecht.
0621 418 88-88
Rechtsanwältin
Nadine Rumland-Gelzhäuser
Rechtsanwältin, zugleich Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht
0621 418 88-88
Rechtsanwalt
Dr. Jörg Meister
Rechtsanwalt, bis 2023 zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
0621 418 88-88
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Martin Jungraithmayr
Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht
0621 418 88-88