Rechtsgebiete

Erbrecht - Erbvertrag

Was ist Inhalt und Zweck eines Erbvertrags?
Ebenso wie ein Testament bietet ein Erbvertrag die Möglichkeit, abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod passieren soll. Auch in einem Erbvertrag kann daher unter anderem bestimmt werden, wer Erbe wird, wer einzelne konkrete Gegenstände aus dem Nachlass erhalten soll und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen. Der Erbvertrag bedarf allerdings zwingend der notariellen Beurkundung.

Worin besteht der Unterschied eines Erbvertrags zu einem Testament?
Im Unterschied zum Testament sind an einem Erbvertrag immer mehrere Personen beteiligt. Der Inhalt des Erbvertrags kann deshalb später nicht mehr ohne Weiteres geändert werden und verschafft dadurch dem oder den Begünstigten anders als ein Testament schon vor Eintritt des Todesfalls Sicherheit. Dafür kann (muss aber nicht) eine Gegenleistung des oder der Begünstigten vereinbart werden. Im Gegensatz zum gemeinschaftlichen Ehegattentestament kann ein Erbvertrag auch von nicht verheirateten Personen oder gar Fremden geschlossen werden.

Unsere Beratung zum Thema „Erbvertrag“
Wir besprechen mit Ihnen die Vor- und Nachteile eines Erbvertrags, erstellen für Sie auf Wunsch einen Vertragsentwurf oder prüfen den Inhalt des von Ihnen formulierten Vertrags.

Typische Arbeitsgebiete:

  • Ehegattentestamente
  • Spezielle Testamente, wie z.B. Geschiedenentestamente, Überschuldungstestamente, Behindertentestamente
  • Erbauseinandersetzungen
  • Pflichtteilstreitigkeiten
  • Testamentsvollstreckungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügung
  • vorweggenommene Erbfolgeregelung

Ihre Ansprechpartner zum Thema Erbrecht

Rechtsanwältin
Ruth Mundanjohl


Rechtsanwältin
Nadine Rumland-Gelzhäuser


Rechtsanwalt
Dr. Jörg Meister


Rechtsanwalt
Prof. Dr. Martin Jungraithmayr