Rechtsgebiete
Erbrecht - Behindertentestament
Podcast: Elternleben mit Down Syndrom
Rechtsanwältin Frau Ruth Mundanjohl wird von der bekannten Speakerin Kiwi zum Thema Behindertentestament interviewt. Kiwi hat selbst ein Kind mit Down Syndrom.
Ein Behindertentestament erfüllt mehrere Zwecke: Es ermöglicht Eltern eines behinderten Kindes, im Fall ihres Todes den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das dem behinderten Kind vererbte Vermögen zu verhindern, auch wenn für das Kind weiterhin Sozialleistungen erbracht werden. Zugleich können dem behinderten Kind Vorteile verschafft werden, die seine Lebensqualität nach dem Erbfall gegenüber dem Sozialhilfestandard deutlich verbessern. Ein weiteres Ziel liegt regelmäßig darin, das nach dem Tod des behinderten Kindes noch vorhandene Vermögen anderen Familienangehörigen (z. B. Geschwistern oder deren Nachkommen), Behinderteneinrichtungen oder sonstigen Organisationen zukommen zu lassen.
- Ehegattentestamente
- Spezielle Testamente, wie z.B. Geschiedenentestamente, Überschuldungstestamente, Behindertentestamente
- Erbauseinandersetzungen
- Pflichtteilstreitigkeiten
- Testamentsvollstreckungen
- Unternehmensnachfolge
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügung
- vorweggenommene Erbfolgeregelung
Ihre Ansprechpartner zum Thema Erbrecht
Rechtsanwältin
Ruth Mundanjohl
Rechtsanwältin, zugleich Fachanwältin für Erbrecht.
0621 418 88-88
Rechtsanwältin
Nadine Rumland-Gelzhäuser
Rechtsanwältin, zugleich Fachanwältin für Erbrecht und Steuerrecht
0621 418 88-88