Rechtsgebiete

Erbrecht - Behindertentestament

Ein Behindertentestament erfüllt mehrere Zwecke: Es ermöglicht Eltern eines behinderten Kindes, im Fall ihres Todes den Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das dem behinderten Kind vererbte Vermögen zu verhindern, auch wenn für das Kind weiterhin Sozialleistungen erbracht werden. Zugleich können dem behinderten Kind Vorteile verschafft werden, die seine Lebensqualität nach dem Erbfall gegenüber dem Sozialhilfestandard deutlich verbessern. Ein weiteres Ziel liegt regelmäßig darin, das nach dem Tod des behinderten Kindes noch vorhandene Vermögen anderen Familienangehörigen (z. B. Geschwistern oder deren Nachkommen), Behinderteneinrichtungen oder sonstigen Organisationen zukommen zu lassen.

  • Ehegattentestamente
  • Spezielle Testamente, wie z.B. Geschiedenentestamente, Überschuldungstestamente, Behindertentestamente
  • Erbauseinandersetzungen
  • Pflichtteilstreitigkeiten
  • Testamentsvollstreckungen
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügung
  • vorweggenommene Erbfolgeregelung

Ihre Ansprechpartner zum Thema Erbrecht

Rechtsanwältin
Ruth Mundanjohl


Rechtsanwältin
Nadine Rumland-Gelzhäuser